Bild des Monats Mai: Strafbare Nötigung
Bild des Monats Mai
Strafbare Nötigung
Fahrlehrer und Fahrschülerin fahren auf der Autobahn, überholen gerade eine größere Kolonne dicht hintereinander fahrender Lkw(-Züge). Tempo der Lkw etwas über 80. Tempo des Fahrschulwagens etwa 120. Mehr Tempo ist nicht möglich, da sich die Fahrschülerin angesichts der Situation etwas ängstigt.
Auf der Hälfte der neben den Lkw zurück gelegten Strecke nähert sich der Mercedes aus Holland, schließt sofort dicht auf und betätigt nach 10 Sekunden immer wieder die Lichthupe. Geschätzter Abstand etwa 4 - 5 m. Nach rechts auszuweichen geht nicht. Die vor ihnen zurückzuliegende Zeitstrecke, um die restlichen Lkw zu überholen, beträgt ungefähr eine Minute. Eine lange Minute, denn der Mercedesfahrer lässt nicht locker. Die Fahrschülerin ängstigt sich jetzt immer mehr, auch der Fahrlehrer schwitzt, aber er muss sie ja beruhigen. Er rudert verzweifelt mit den Händen nach hinten "bleib zurück, bleib zurück, lass uns in Ruhe!" Doch das bringt nichts, der Mercedesfahrer bleibt dran. Schließlich sind sie vorbei und scheren nach rechts, ohne unter dem schweren Druck groß auf den Sicherheitsabstand zu achten. Der andere rast vorbei, wirft empörte Blicke nach rechts.
Sicherheitsabstand und dessen gefährliche Unterschreitung
Bei 120 km/h wäre der richtige Sicherheitsabstand 120/ 2 = 60 m (oder nach der 2-Sekundenregel 36 X 2 = 72 m). Erst die Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstands um mehr als die Hälfte - 30 m oder weniger - wäre gefährlich. Laut Bußgeldkatalog stellt dies eine Ordnungwidrigkeit mit Bußgeld und Punkten dar. Denn bei einer menschlichen Reaktionshzeit von einer Sekunde rückt die Möglichkeit eines schlimmen Auffahrunfalls immer näher. Wenn auch dieser schon gefährliche Abstand noch einmal deutlich verkleinert wird, und so, wie im Bild, 5, 4 m oder gar noch näher herangefahren wird, dann ist eine sehr gefährliche Lage enstanden. Wenn einer der rechts fahrenden Lkw nach links ziehen und wir irgendwie reagieren und bremsen müssten, dann könnte der nah auffahrenden Mercedesfahrer keinesfall mehr bremsen. Denn sein Reaktionsweg bei 120 wäre schon 36 m!! Es gäbe höchstwahrscheinlich einen schlimmen Auffahrunfall mit Schwerverletzten oder gar Toten.
Strafbare Nötigung
Der Mercedesfahrer möchte weiter rasen. Da sind wir nur ein lästiges Hindernis. Seine Absicht unterstreicht er mit der pausenlos gezeigten Lichthupe. Und damit wir auch wirklich verschwinden und ihm die Fahrbahn frei machen, droht er uns mit der Gefahr eines Auffahrunfalls, längere Zeit, über eine Minute lang. Das ist aber strafbare Nötigung, das heißt eine Straftat! § 240 StGB besagt:
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
| 1. | eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, | |
| 2. | eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder | |
| 3. | seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht." |
Die Gerichte sind sehr streng in der Bewertung, was strafbare Nötigung ist. Dazu gehört a) eine längere Strecke sehr nah bei hohem Tempo hinterherfahren und b) zusätzlich nötigen oder wegscheuchen durch pausenlosen Einsatz der Lichthupe.
Psychische Ausnahmesituation
Viele Autofahrer fürchten Situationen, in denen auf der Autobahn bei hohem Tempo sehr nah hinterher gefahren und Druck ausgeübt wird, zu verschwinden odeer schneller zu fahren. Da eine schwere Gefahr droht (Auffahrunfall), entsteht schnell großer Stress mit der Möglichkeit, unbedacht zu handeln. Wichtig ist, nach Möglichkeiten zu suchen, den Stress abzubauen. Dazu gehört laut zu sprechen, auch über die eigenen Gefühle. Damit wird man nicht so überwältigt von ihnen, sondern steht etwas distanzierter daneben. Zweitens sollte man versuchen, den Atem zu kontrollieren und drittens bietet sich eine kurze Muskelentspannung am Steuer an. Den Raser nicht über den Innenspiegel fixieren, sondern den Blick bewusst links und rechts schweifen lassen.
Ganz wichtig: Den Raser nicht als Feind oder Monster betrachten; der Mensch meint es nicht persönlich, sondern will nur freie Bahn und weiter rasen.
Vom Verhalten her verbietet es sich von selbst, zu bremsen oder auch nur auf die Bremse zu tippen - alles viel zu gefährlich. Ein sehr guter Tipp ist das Einschalten des Warnblinklichts. Nach § 16 StVO darf man Warnblinklicht einschalten, wenn man andere vor Gefahren warnen will. In vielen Fällen blieben diei so gewarnten Aufffahrer sofort zurück. Ich vermute mal, nicht weil sie das Warnblinklicht auf die gefährliche Situation bezogen. Sondern weil sie vielleicht dachten, der vorausfahrende Wagen verliert gleich ein Rad oder einen Auspuff.