Unfallprobleme

Ein Radfahrer, gedankenverloren, fährt auf eine Kreuzung mit Vorfahrt von rechts zu. Er übersieht einen von rechts kommenden Pkw, kracht in die Fahrertür. Dann fällt er mit dem Rad zu Boden. Die Lenkstange bohrt sich in den oberen Brustkorb, sein Schlüsselbein bricht. Als er stöhnend am Boden liegt, kommen Passanten zu Hilfe. Sie kümmern sich um ihn, rufen Feuerwehr und Polizei. Die Feuerwehr nimmt ihn mit ins nächste Krankenhaus. Vorher eröffnet ihm die Polizei, er sei "schuld" an dem Unfall. Zwei Wochen später ein neuer Schreck. Der Rechtsanwalt des Fahrers schickt ihm eine Rechnung über die Reparatur des Pkw: Fahrertür erneuert und lackiert, verschiedene Kratzer beseitig, insgesamt knapp 1.500 €. Der Radfahrer ist erbittert. Er hat nicht nur Schmerzen, sondern muss auch noch bezahlen. Er wendet sich an mich, denn wir sind schon lange befreundet. Kann es sein, dass er an dem Unfall allein schuldig ist, oder hätte der Pkw-Fahrer ihn nicht verhindern können?

Unfallhergang

Wir sprechen über den Unfall in der Fahrschule. Inzwischen ist das Schlüsselbein ärztlich behandelt. Er befürchtet allerdings, dass sein Arm nicht mehr so beweglich ist. Deswegen wird er sich zu einem Neurologen begeben.

Zum Unfallhergang erzählt er folgendes: Er kam aus dem Kino, im Kopf hatte er noch die spannenden Bilder. Es war spät abends, er hatte Licht am Fahrrad an. Er schaute vor der Kreuzung schon nach rechts, aber sehr unaufmerksam, flüchtig, nicht sehr interessiert. Erst auf der Kreuzung bemerkte er plötzlich den Pkw,war vor Schreck gelähmt,konnte nicht mehr bremsen, hatte Panik. Der Pkw, so erzählten die Passanten später, fuhr schnell, bremste erst, als der Radfahrer dagegen gekracht war.

Unfallanalyse

Wir stellen den Unfallhergang in der Fahrschule mit Fahrzeugmodellen und einer Kreuzungszeichnung nach. Bei einer Unfallanalyse wird bei jeder Etappe des Unfallgeschehens gefragt, was passiert ist, und was man hätte besser machen können.

Für ihn, meinen Freund, war das entscheidende Ereignis das Verlassen des Kinos und der Beginn der Fahrradfahrt. Hier hätte er sich einen "inneren Ruck" geben und sich auf die Fahrt konzentrieren müssen. Dann hätte er den von rechst kommenden Pkw bemerkt und gewartet. So segelt er beinahe blind in die Kreuzung hinein - sehr gefährlich. Und als er den Pkw endlich bemerkt, ist es zu spät. Er ist zweifelsfrei schuldig, weil er nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit gefahren und damit seine Pflichten aus der StVO (Wartepflicht gegenüber den von rechts kommenden Fahrern) verletzt hat. 

Wie steht es mit dem Pkw-Fahrer? Er kommt gegenüber meinem radfahrenden Freund von rechts, hat Vorfahrt.  Daher ist er erstmal nicht schuldig. Dennoch hat er Sorgfaltspflichten verletzt. Da er auf eine Kreuzung mit Vorfahrt von rechts zufährt, musste er langsam fahren. Denn er hat nicht nur Vorfahrt (gegenüber links), sondern muss auch selbst eventuell Vorfahrt gewähren (nach rechts). Man spricht hier auch von halber Vorfahrt. Und wenn er schon langsam fährt, ist es für ihn auch zumutbar, einen kurzen Blick nach links zu werfen: Fährt der von links kommende Radfahrer langsam, beachtet er meine Vorfahrt? Und wenn er, nach einem kurzen Blick nach links feststellt, dass der von links kommende Radfahrer nicht langsam fährt und die Vorfahrt nicht achtet, wäre es für ein leicht gewesen, anzuhalten.

Aber das alles hat er nicht gemacht. Er ist schnell gefahren, hat keinen Blick nach links geworfen, ist viel zu leichtsinnig gefahren. 

Fazit: Bei korrekter, sorgfältiger Fahrweise wäre es für den Pkw-Fahrer möglich gewesen, den Unfall zu verhindern. 

Rechtsfolgen. Kostenteilung?

Mein Freund wird von der Behörde wahrscheinlich ein Bußgeld erhalten, zumindest ein Knöllchen, da er die Vorfahrt nach rechts nicht beachtet hat.  Der Pkw-Fahrer wird nichts erhalten, denn er kam von rechts. Anders sieht es aber zivilrechtlich aus. Mein Freund sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen und die Höhe der Schadensansprüche des Pkw-Fahrers bestreiten. Denn wie gesagt: Bei sorgfältiger Fahrweise des Pkw-Fahrers wäre der Unfall gar nicht passiert. Der Pkw-Fahrer wird wahrscheinlich auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleiben.

Doppelte Sicherung

Es gibt einen wichtigen Grundsatz im Verkehrsrecht die doppelte Sicherung. Demgemäß sollten z.B. bei einer Kreuzung mit Vorfahrt von rechts beide aufpassen - natürlich der von links, aber auch der von rechts Kommende. Dann kann auf keinen Fall etwas passieren. Aber auch, wenn wenigstens nur einer aufpasst, wird ein Unfall noch verhindert. Ganz schlecht ist es, wenn beide nicht aufpassen, so wie im vorigen Fall. Dann wird es womöglich krachen. Die Frage "wer ist schuld", kommt ja meistens erst dann auf, wenn es gekracht hat. Viel wichtiger ist es, Unfälle zu vermeiden. Und da ist es gut, wenn beide aufpassen.