Wer hat Schuld?

Kreuzung mit Vorfahrt von rechts. Ein Radfahrer, gedankenverloren, kommt von links, fährt auf die Kreuzung zu. Er übersieht ein von rechts kommendes, schnell fahrendes Auto, prallt in der Kreuzung auf die Fahrertür. Dann fällt er mit dem Rad seitlich zu Boden, die Lenkstange bohrt sich in den oberen Brustkorb, das Schlüsselbein bricht. Passanten eilen herbei, helfen, Feuerwehr und Polizei kommt. Die Feuerwehr nimmt den verunfallten Radfahrer mit ins Krankenhaus, vorher eröffnet ihm die Polizei, er sei "schuld" an dem Unfall. 2 Wochen später schickt ihm der Rechtsanwalt des Fahrers eine Rechnung über die Reparatur des Pkw: Austausch und Lackierung der Fahrertür, Reparatur weiterer Kratzer auf der linken Seite, über knapp 1.500 €. Wer "schuld" ist, muss auch zahlen. Das kommt ihn bitter an. Er wendet sich an mich, denn er ist ein Freund von mir. Wie ist das nun mit der Schuld?

Wir besprechen den Fall zusammen in der Fahrschule. Nach den 2 Wochen ist das Schlüsselbein ärztlich versorgt. Allerdings hat er inzwischen die Sorge, dass der Arm nicht mehr so beweglich ist. Deswegen wird er sich an einen Neurologen wenden.

Zum Unfallhergang fällt ihm ein, dass er aus dem Kino kam und hinterher noch erfüllt von dem spannenden Geschehen war. Der Unfall passierte spät abends. Er hatte das Licht an seinem Fahrrad an. Auf der Kreuzung schaut er flüchtig nach rechts,  eher gleichgültig, sieht nichts. Doch auf der Kreuzung ist plötzlich das Auto da, er ist gelähmt vor Schreck, kann nicht mal bremsen, sieht den kommenden Unfall beinahe untätig ablaufen. Immerhin sprechen ihn die helfenden Passanten auf den Unfallhergang an und berichten, sie hätten gesehen, dass das Auto "sehr schnell" fuhr. Die Kreuzung liegt in einer Tempo 30-Zone. (Fortsetzung)