Fahranfänger
Begleitetes Fahren
Bedingungen für das begleitete Fahren ab 17
Inzwischen ist das begleitete Fahren ab 17 in den meisten Bundesländern eingeführt. Eine entsprechende Gesetzesänderung des StVG (Straßenverkehrsgesetz) ist in Kraft getreten und erlaubt den Bundesländern, Modellversuche durchzuführen. In Berlin ist der Führerschein mit 17 und das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF 17) zum 01.02.2006 eingeführt worden, in Brandenburg etwas früher.
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