Alter Führerschein Klasse 3
Welche neuen Fahrerlaubnisklassen besitze ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 und welche Fahrzeuge (Kfz und Anhänger) darf ich damit fahren?
Nach der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und ein neues Führerscheindokument eingeführt, der Scheckkartenführerschein. Diese Reform war überfällig, da nach altem Recht die damalige Klasse 3 auch zum Führen von Lkw bis 7,5 t und Zügen bis zu 3 Achsen berechtigte. In der Prüfung dagegen wurde immer nur mit Pkw und Solo ausgebildet. Diese Regelung war für diejenigen, die es dennoch mit dem Fahren von Lkw versuchten, geradezu unfallträchtig und sorgte für Angst vor dem Autofahren. Um die Besitzer des alten 3er Führerscheins nicht zu benachteiligen, gilt für diese eine Besitzstandsregelung.
a) Alte Führerscheine
Der älteste, heute noch gültige Führerschein ist der sogenannte "graue Lappen" (s. Bild), der vor und nach dem zweiten Weltkrieg ausgegeben wurde. Im grauen Lappen war in den meisten Fällen die Führerscheinklasse 3 eingetragen. Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Die alte Führerschein-Klasse 3 berechtigt auch zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5 Hat man die Prüfung der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren. Motorradführerscheine waren mit der alten Klasse 1 bezeichnet.
Oft gab es auch noch den Zusatz Klasse 3 mit Antrieb durch "Verbrennungsmaschine". Den Zusatz können Sie auch auf dem hier abgebildeten Führerschein lesen. Dieser ominöse Zusatz verschwand später. Man muss dabei bedenken, dass die früheren Führerscheine auf einer eher technischen, weniger verkehrsgemäßen Ausbildung beruhten. So war früher der Umgang mit Dampfmaschine, Elektromotor und natürlich auch Verbrennungsmotor viel wichtiger als heute. Beim Umtausch in den EU-Kartenführerschein fällt der Zusatz weg.
Der alte graue Lapppen verschwand mit der ersten EG-Führerscheinrichtlinie von 1982 und wurde ersetzt durch den rosa Führerschein, der einheitlich EU-weit anerkannt wurde. Erst mit der zweiten EG-Führerschein-Richtlinie von 1991 wurde das alte Fahrerlaubnisrecht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen mit Buchstaben (A, B, C, D) umgestellt.
Allerdings enthielt der rosa Führerschein weiterhin die alten Führerscheinklassen von 1 bis 5. Der rosa Führerschein wurde ausgegeben bis zur Führerscheinreform von 1999. Im alten DDR-Führerschein waren die modernen Führerscheinklassen schon vorweg genommen. Diese Führerscheine sind weiterhin gültig.
Der 3-er Führerschein konnte mit dem rosa Führerschein bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden.
b)Führerscheinrecht ab 1999
Die zweite EG-Führerschein-Richtlinie wurde erst durch Änderung des Straßenverkehrsrechts 1998 in deutsches Recht umgesetzt.
Ab 1999 gilt auch in Deutschland das neue, EU-weute Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde. Der rosa Führerschein wurde nun abgelöst durch den EU-Scheckkarten-Führerschein.
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
-
Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs - Einen speziellen Fall erwähnen wir noch, es geht um die Klasse D (Bus):
Auf diesen Fall hat uns ein kompetenter Surfer aufmerksam gemacht. Danach gibt es beim Umtausch des alten Füherscheins Klasse 3 die Möglichkeit, C1 mit der Codierungszahl 171 eintragen zu lassen. Diese Codierungszahl besagt: a) sie gilt nur national, das heißt für Fahrten im Inland b) die Klasse C1 ist auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D bis zu 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Falls Sie also C1 mit Schlüsselzahl 171 in Ihrem Scheckkartenführerschein eingetragen haben, dürfen Sie leere Busse innerhalb Deutschlands fahren. -
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl] - Auf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.
Der Sinn der damaligen Führerscheinreform: Weniger Unfälle, weniger Angst vorm Autofahren
Fahrschüler der ehemaligen Klasse 3 wurden nur mit Pkw (Solo) ausgebildet. Sie erhielten aber einen Führerschein, der sie berechtigte, auch Lkw und Lkw mit Anhänger zu fahren. Nach heutigem Recht erhielten Sie zusätzlich die Klassen C1, C1E und CE (eingeschränkt). Die Führung solcher Lkw, mit Anhänger, erfordert besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in der Bedienung der Bremsanlage und im Führen von Anhängern. Diese hatten sie natürlich nicht.
Die alte Regelung war unfallträchtig und führte zu Angst vor dem Autofahren. Mir ist der Fall eines ehemaligen Fahrschülers mit Namen Bodo (Name geändert) bekannt. Sein Chef, Bauunternehmer, forderte ihn auf, mit einem der Firmen-Lkw zu einer Baustelle zu fahren. Bodo wehrte sich zuerst mit dem Hinweis, er hätte keinerlei Erfahrung mit Lkw. Der Chef forderte ihn nochmal auf und wies ihn auf seinen Führerschein hin, nach dem er dazu berechtigt sei. Schließlich gab Bodo nach und fuhr mit dem Lkw los. Er blieb schon bei der Firmenausfahrt am Tor hängen, riss mit dem Lkw das halbe Tor ein. Schaden am Tor und am Lkw nach damaligen Preisen ca. 15.000 DM. Er wurde vom Chef beschimpft, fuhr dann viele Jahre lang nicht mehr Auto: Nach dem Unfall hatte er Angst vor dem Autofahren bekommen.
Anmerkung: Mich wundert es, dass der Chef schimpfte. Er hat es ja so gewollt.
c) 3. EG-Führerscheinrichtlinie, Umtausch des alten Führerscheins Klasse 3 ab 19.01.2013:
- Durch die 3. EG-Führerscheinrichtlinie wurden die Führerscheinklassen europaweit vereinheitlicht und vereinfacht, neue Führerscheinklassen geschaffen. Nach wie vor gilt für Inhaber der alten Führerscheine das Prinzip der Besitzstandswahrung. Soweit die neuen Klassen in ihrem Umfang erweitert wurden, nehmen auch die Besitzer der alten Klassen daran teil, wenn sie umgetauscht haben.
- Wer künftig den alten Führerschein Klasse 3 umtauscht, erhält die folgenden Klassen (Erklärung der Schlüsselzahlen anschließend):
B, BE 79.06, C1 171, C1E, AM, L 174 u. 175, A1 79.03 u. 79.04 (A1, soweit die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde).
Auf Antrag wird zusätzlich die Klasse CE 79 erteilt. Und die Klasse T, soweit eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen wird. - Wer zusätzlich die alte Klasse 1 (Motorradklasse) umtauscht, erhält die Klassen A 79.03 u. 79.04 und A1 79.03 u. 79.04.
- Erklärung der Schlüsselzahlen laut Anlage 9 FeV:
- Schlüsselzahlen zu den A-Klassen beziehen sich auf das Fahren mit dreirädrigen Kfz (Trikes oder andere Kfz) und deren Anhänger
- BE 79.06: Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt
- C1 171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
- L 174: Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
- L 175: Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Mit dem folgenden Link erhalten Sie eine komplette Übersicht über die neuen Führerscheinklassen ab 19.01.2013 (im .pdf-Format)
Eine Übersicht über die neuen Führerschein-Klassen ab 19.01.2013
d) Allgemeine Fragen zum Besitzstand für die Führerscheinbesitzer Klasse 3 und zur Führerscheinreform
Gibt es eine Gesundheitsüberprüfung bei den Lkw-Klassen (C1/ C1E und C/ CE)?
Wenn Sie den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, dann können Sie auch nach dem 50. Lebensjahr die gerade erwähnten Klassen C1/ C1E fahren. Sie müssen den alten Führerschein nicht umtauschen und brauchen auch keine augenärztliche Untersuchung und ärztliche Gesundheitsüberprüfung.
Anders bei den eingeschränkten Klassen C/ CE (Führerschein-Codierung CE 79). Wenn Sie diese ab dem 50. Lebensjahr weiterhin fahren wollen, dann müssen Sie Ihren Führerschein in den Scheckkartenfüherschein umtauschen lassen. Auch gilt dann die Pflicht einer augenärztlichen Untersuchung und einer gesundheitlichen Überprüfung.
Für die Inhaber der eingeschränkten Klassen C/ CE gilt die Pflicht einer Gesundheitsprüfung, insofern sind diese Klassen befristet: Ab dem 50 Lebensjahr ist ein ärztlicher Gesundheits-Check und eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Diese müssen ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden. Die entsprechenden Formulare für den Allgemeinarzt oder den Augenarzt finden Sie in unsererm Menüpunkt Download.
Die zuletzt genannen Führerscheine der eingeschränkten Klasse C/ CE 79 werden ab dem 50. Lebensjahr nur noch befristet erteilt. Wer die Belege für die Gesundheitsüberprüfungen nicht beibringt, darf diese Klassen auch nicht mehr fahren!
Gibt es eine Umtauschpflicht alter Führerscheine in die neuen Scheckkartenführerscheine?
Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein, DDR-Führerscheine. Wer allerdings ab dem 50. Lebensjahr die eingeschränkte Klasse C/ CE 79 weiter behalten möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen.
Wir empfehlen, vor Reisen ins europäische Ausland die alten Führerscheine in die neuen Scheckkartenführerscheine umzutauschen, da die dortige Polizei mit den alten Führerschein-Klassen-Bezeichnungen womöglich überfordert ist. Anlass für Missverständnisse und unnötige Streitereien wäre dann gegeben...
Wie lange bleiben alte Führerscheine nach dem neuen EU-Recht gültig?
Nach der 3. EG-Führerschein-Verordnung sind alle alten Führerscheine nur noch bis zum Jahr 2033 gültig. Dann müssen sie auf jeden Fall in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ab dem 19.01.2013 sind alle neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig, also befristet.
Achtung: Beim Umtausch ist nach heutigem Recht keine neue Prüfung erforderlich. Es geht lediglich um eine Aktualisierung des Lichtbildes und der persönlichen Daten.
Was kann ich mit der Führerscheinklasse B fahren?
Führerscheinklasse B (alt):
Die Schaffung einer neuen Klasse B (Pkw, Lkw bis 3,5 t, bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, Mitführen von Anhängern eingeschränkt möglich) ist nur konsequent und sicher. Sie reicht bis 3,5 t Gesamtmasse des Einzelfahrzeugs, oder 3,5 t Gesamtmasse eines Zuges. Das genügt beispielsweise für einen Pkw und einen kleinen Wohnanhänger. Ein Kfz darf - außer dem Führersitz - bis zu 8 Sitzplätze enthalten. Die Leermasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
Die neue Führerschein-Klasse B ab 19.01.2013:
Alles bleibt gleich, die letzte Bestimmung (Leermasse des Anhängers nichts größer als Gesamtmasse Zugfahrzeug) fällt weg.
Die neue Führerschein-Klasse B 96 ab 19.01.2013:
Wer die Klasse B auf das Zuggewicht 4250 kg zGm ausdehnen möchte, macht eine zusätzliche Ausbildung in Theorie und Praxis. Die Bescheinigung dafür muss mitgeführt werden. Es gibt keine Prüfung. Die neue Klasse heißt B 96.
Die neue Führerscheinklasse BE ab 19.01.2013:
Zugfahrzeug bis 3500 zGm, Anhänger bis 3500 kg zGm
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Pkw mit Anhänger oder Lkw bis 3,5 t fahren will?
Bevor Sie mit Ihrem Pkw + Wohnanhänger losfahren, üben Sie bitte auf einem verkehrsruhigen Platz das Fahren rückwärts. Bedenken Sie, dass Sie beim Abbiegen mehr Platz brauchen, und dass dieser Zug empfindlich bei Seitenwind reagiert. Die max. Geschwinigkeit für den Zug ist auf 80 km/h begrenzt.
Sie dürfen mit der Klasse B auch kleinere Lkw fahren, Transporter oder offene Lkw. Damit können Sie einen bescheidenen Umzug bewältigen.
Die Bremsanlage von kleinen Transportern oder Lkw ist für Sie nicht gewöhnungsbedürftig. Schwierigkeiten gibt es vielleicht bei der Sicht und der Länge. Sie haben in vielen Fällen keine direkte Sicht nach hinten. Der Innenspiegel entfällt also. Sie müssen mit den beiden Außenspiegeln fahren, dadurch steigt der tote Winkel hinter Ihrem Fahrzeug. Da ie beim Fahren nach rückwärts keine gute Sicht haben, sollten Sie sich von einer Hilfsperson einweisen lassen. Um die Sicht zur rechten Seite hin zu verbessern, finden Sie an einigen Transportern rechts einen normalen Außenspiegel, zusätzlich einen stark weitwinkligen Spiegel mit großem Blickbereich.
Schwierigkeiten gibt es vielleicht auch auf der Autobahn, wegen des hohen Tempos. Für diese Fahrzeuge (leichte Lkw und Transporter bis 3,5 t) gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn sie voll beladen sind, dann sind sie für Anfänger bei hohem Tempo nicht mehr kontrollierbar. Es droht Schleudergefahr! Fahren Sie daher auf der Autobahn höchstens im Bereich zwischen 100 und 120 km/h, keinesfalls mehr.
Wenn Sie diese Regeln beachten, dann werden Sie mit Ihrer neuen Klasse B viel Freude haben.
Beratung in der Fahrschule Schaffen Wir
Wir erhalten zu dem Thema "alter Führerschein Klasse 3/ Umtausch in den Scheckkartenführerschein" viele Anfragen. Einen Teil der Anfragen und die Antworten dazu finden Sie weiter unten. Lesen Sie auch diese durch, vielleicht finden Sie dabei schon Ihre Antwort. Wir beantworten Ihre Anfragen gerne. Wenn Sie zu dem Thema (oder zu einem anderen Thema) eine Frage haben, dann schicken Sie uns eine Email.
Wer mit dem altem Führerschein Klasse 3 ohne Vorkenntnisse Lkw fahren will, dem sei ein dringender Rat gegeben: Bitte nicht einfach losfahren, sondern in eine Fahrschule mit Lkw-Ausbildung gehen und sich dort gründlich schulen lassen! Wir von der Fahrschule Schaffen Wir schulen nicht auf Lkw. Wir können Ihnen aber gerne eine seriös ausbildende Fahrschule für die Lkw-Ausbildung nennen.
Die Fahrschule Schaffen Wir betreut Fahrschüler und Menschen mit Fahrangst (Angsthasen), mit Angst vor dem Auto und Angst vor dem Autofahren. Achtung, zum Schluss noch zwei Hinweise in eigener Sache:
Nächstes Infotreffen für Angsthasen
Geplant ist eine lockere Gesprächsrunde über Angstprobleme und ihre Bewältigung, bei Kaffee, Saft/ Mineralwasser und Keksen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine ehemalige Angsthäsin, die schon lange wieder fährt, wird da sein und berichten. Mehr...
Betreuung bei Fahrangst/ Angst vor dem Auto und Angst vor dem Autofahren
Wenn Sie oder Bekannte von Ihnen Angst vor dem Auto oder vor dem Autofahren haben, dann sind Sie bei der Fahrschule Schaffen Wir an der richtigen Adresse. Wir haben langjährige Erfahrung, mit Ihnen zusammen Ihre Fahrangst erfolgreich zu bewältigen.:
- Wir arbeiten schon mehr als 15 Jahre mit Angsthasen an der Betreuung ihrer Fahrangst
- Wir betreuen jährlich zwischen 60 und 80 Angsthasen
- Ziel ist sicheres, angstfreies und selbständiges Fahren, ohne Angst vor dem Auto oder vor dem Autofahren
- Wir haben eine Methode entwickelt, die Fahrangst in sieben Schritten zu bewältigen
- Die Methode der sieben Schritte ist integriert in ein Kursprogramm zur Bewältigung der Fahrangst
- F. Müller, Angsthasenfahrlehrer bei der Fahrschule Schaffen Wir, hat zusammen mit dem Therapeuten H.J. Ruhr einen Ratgeber geschrieben: "Keine Angst mehr hinterm Steuer". Erschienen im Springer Verlag Heidelberg 2009. Sie können ihn jederzeit im Buchhandel oder bei den großen Online-Händlern Amazon oder Libri bestellen. Er dient nach unserem Verständnis als Lektüre, um sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Fahrangstbewältigung zu verschaffen. Link zum Ratgeber/ Amazon
- Wir schulen interessierte Fahrlehrer, die bei der Fahrschule Schaffen Wir als künftige Angsthasenfahrlehrer ein Praktikum ableisten wollen.
Wir wissen, dass viele Angsthasen von ihrer Umgebung nicht verstanden werden und sich danach sehnen, einfühlsam und kompetent betreut zu werden, um ihre Fahrangst wieder los zu werden. Bitte scheuen Sie sich nicht, melden Sie sich bei uns: Kontakt zur Fahrschule Schaffen Wir
Gesetzliche Grundlagen zu den Übergangsregelungen Führerschein Klasse 3:
Wichtig für die meisten der hier getroffenen Aussagen ist die FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung), dazu zahlreiche Paragraphen, vor allem § 76 Übergangsrecht Punkt 9 und die Anlage 3.
Besuchen Sie auch die sehr gründliche und übersichtliche Website des Fahrlehrerverbandes Berlin und die Website des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.
Quelle (Artikel alter Führerschein Klasse 3):
M. Schue, P. Glowalla, J. Brauckmann, Handbuch des Fahrerlaubnisrechts. Kirschbaum 2008
Kommentare
lieber Herr Schröter,
mit jeder Führerscheinref orm wird es noch ein bisschen komplizierter. Zu Ihrer Beruhigung, die Schlüsselzahlen sind keine Einschränkung.
Im einzelnen:
- AM ist die alte Mopedklasse M, + vierrädrige Leichtkfz, also die alte Klasse S. M + S wurden in der neuen Klasse AM vereinigt.
- Die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 hinter den Klassen A1 und A beziehen sich auf dreirädrige Kfz, die Sie fahren dürfen (Trikes), und deren Anhänger.
Wenn Sie auf unserer Seite zu dem alten Führerschein Klasse 3 ein bisschen tiefer gehen, dann finden Sie einen Link zu den neuen Führerscheinkla ssen und auf dieser Seite wiederum einen Verweis zu den neuen Führerscheinen im pdf-Format, in dem diese eingeehend erklärt werden.
Nun wäre es wünschenswert, wenn das andauernde Herumbasteln am Führerscheinrec ht endlich ein Ende hätte und wir Fahrlehrer uns endlich unseren pädagogischen Aufgaben widmen könnten.
Schöne Grüße aus Berlin
Frank Müller
Ich habe mir ein Leichtkraftrad von 125ccm zugelegt und beim Blick auf meine Führerscheikart e festgestellt das ich plötzlich Einträge habe die mir nicht viel sagen.
Vorab bin ich seit 1970, ununterbrochen, Führerscheinbes itzer und habe nach verlust des alten grauen Lappens eine Karte erhalten. Nun habe ich AM A1 und A mit der Einschränkung 79.03, 79.04. Würde gerne wissen was soll oder ist das???
lieber Herr Hirmer,
ich sehe keine Probleme, Sie können Ihren Zug fahren. Einmal ist in Ihrem alten Führerschein Klasse 3 die heutige Klasse BE enthalten, das wäre eine Möglichkeit. Außderm haben Sie noch die Klasse C1E. Die enthält wieder Klasse BE, ist dieser also übergeordnet. Viel Spaß beim Fahren.
Schöne Grüße
Frank Müller
Mein Führerschein ist von 1994 Klasse 3. Wir haben einen Wohnwagen Gesamtmasse 2000 kg. Zugfahrzeug VW T5 Transporter. Darf ich dieses Gespann nach altem und neuen Recht führen?
Beste Grüße S. Hirmer
Lieber Herr Dennis ...,
das neue EU-Führerscheinrec ht wurde 1998 in Deutschland umgesetzt und ab 1999 angewandt. Für Fahrschüler/innen, die die Ausbildung Ende 1998 angefangen hatten und bis Mitte 1999 durch Prüfung vollenden konnten, wurden ausnahmsweise noch die Klassen des alten 3-er in Gestalt des neuen Scheckkartenfüh rerscheins erteilt. Daher konnte es keine Umschreibung keinen Antrag auf den erweiterten Führerschein C79 geben.
Schon der ganze Vorgang war eine Ausnahme. Seien sie doch froh. Irgendwann muss man bei jeder Neuerung einen Schnitt machen. Wenn ein Führerschein erteilt wird, so ist dies ein amtlicher Akt. Diesen können Sie nicht einfach rückgängig machen und nachträglich weitere Klassen einfordern.
Schöne Grüße
Frank Müller
lieber Herr Buck, bitte lesen Sie meine Antwort auf Herrn Heckmann, die Fragen sind ja ähnlich. Schöne Grüße Frank Müller
Lieber Herr Heckmann,
bitte entschuldigen Sie die Verspätung. Sie können sich freuen, Sie haben so ungefähr recht:
1. Sie haben Ihren alten 3er vor dem 1.4.1980 gemacht, haben damit auch die heutige Klasse A1 (Leichtkrafträd er) erworben.
2. Nach heutigem Recht brauchen Sie bei einem Aufstieg von A1 zu A2 (Krafträder bis 35 kW - 35, nicht 38) keine theoretische Ausbildung mehr. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz - wie bei Ihnen der Fall - entfällt die theoretische Prüfung. Einer praktischen Ausbildung bedarf es schon, allerdings nicht ausdrücklich von zwei Stunden Dauer. Der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, dass der Schüler die notwendigen Fähigkeiten besitzt. Das bedeutet in der Praxis eine verkürzte Grundausbildung , keine Sonderfahrten. Die praktische Prüfung ist abzulegen, in Ihrem Fall, bei mehr als zweijährigem Vorbesitz, nur verkürzt, d.h. 40 Minuten.
Folgende Unterlagen für Ihren Antrag benötigen Sie:
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest
- Personalausweis
- alter Führerschein
Schöne Grüße und alles Gute
Frank Müller
Gruß Reinhard Heckmann
lieber Herr Franke,
schön für Sie, dass Ihnen der Umstieg auf das größere "Format" bei aller Vorsicht leicht fällt. Andere schaffen das nicht so gut, denen passiert sogar etwas, vor Aufregung und Überforderung. Um die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren, hat der Gesetzgeber die neuen Führerscheinkla ssen eingeführt. Da wurde nichts zurecht gebogen. Das war sinnvoll.
Schöne Grüße
Frank Müller
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.