Häufige Fragen

Führerscheinantrag


Was muss ich bei meinem Führerscheinantrag beachten? (Kraftrad, Pkw)

Wenn Sie den Wunsch haben, einen Führerschein zu erwerben, müssen Sie einen behördlichen Antrag stellen und sich bei einer Fahrschule anmelden

Die Reihenfolge ist nicht entscheidend. Also erstens Fahrschule, dann Bürgeramt oder auch umgekehrt. Wichtig ist, dass Sie Ihren behördlichen Antrag möglichst nicht zu lange hinauszögern. Leider dauert es manchmal einige Wochen, bis Sie den Benachrichtigungsbrief des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) erhalten, welcher Prüfstelle Sie zugewiesen worden sind.Ohne diese Benachrichtigung können Sie weder zur theoretischen noch zur praktischen Prüfung antreten. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, welche Fahrschule Sie zu Ihrer Ausbildung gewählt haben.

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Alter Führerschein Klasse 3


Welche neuen Fahrerlaubnisklassen besitze ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 und welche Fahrzeuge (Kfz und Anhänger) darf ich damit fahren?

Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde.

Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.

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