Führerscheinantrag


Was muss ich bei meinem Führerscheinantrag beachten? (Kraftrad, Pkw)

Wenn Sie den Wunsch haben, einen Führerschein zu erwerben, müssen Sie einen behördlichen Antrag stellen und sich bei einer Fahrschule anmelden

Die Reihenfolge ist nicht entscheidend. Also erstens Fahrschule, dann Bürgeramt oder auch umgekehrt. Wichtig ist, dass Sie Ihren behördlichen Antrag möglichst nicht zu lange hinauszögern. Leider dauert es manchmal einige Wochen, bis Sie den Benachrichtigungsbrief des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) erhalten, welcher Prüfstelle Sie zugewiesen worden sind.Ohne diese Benachrichtigung können Sie weder zur theoretischen noch zur praktischen Prüfung antreten. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, welche Fahrschule Sie zu Ihrer Ausbildung gewählt haben.

Zur Antragstellung sind bestimmte Unterlagen nötig

Ausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- SM-Bescheinigung (Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen). Die SM-Bescheinigung ist bei einer Erweiterung des Führerscheins auf eine andere Klasse nicht mehr nötig
- Lichtbild neueren Datums (Halbprofil, keine Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 mm)
- vorhandener Führerschein, falls Sie eine Erweiterung oder eine Umschreibung anstreben

Kosten der behördlichen Anmeldung

Die amtliche Gebühr für die Führerscheinanmeldung (z.B. Kl. B) beträgt z.Zt. 43,50 €. Der Sehtest (bei den meisten Optikern zu erledigen) kostet etwa 6,50 €, der Kurs bei einer Ersten-Hilfe-Organisation 20 €, ein Lichtbild ca. 7,50 €.

In Berlin gibt es die freie Wahl der Prüfstelle (TÜV oder DEKRA)

Sie müssen bei Antragstellung gefragt werden, welche von den beidenPrüfstellen Sie wählen. Wenn Sie den Antrag noch nicht gestellt haben, dann lassen Sie sich bitte in unserem Büro beraten. Ein nachträglicher Wechsel zu einer anderen Prüfstelle ist nicht mehr möglich!

Sobald Sie die Benachrichtigung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erhalten haben, bringen Sie diese bitte in die Fahrschule mit

In dieser Benachrichtigung werden Sie einer bestimmten Prüfstelle zugewiesen. Ihr Fahrlehrer und unsere Büromitarbeiterinnen sollten Bescheid wissen, welcher Prüfstelle Sie zugewiesen sind.

Strafverfahren, Aussetzung des Führerscheinantrags

Beim Antragsverfahren wird auch durch eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geprüft, ob Strafverfahren gegen Sie anhängig sind, insbesondere durch Fehlverhalten im Straßenverkehr. Klassisches Delikt: Fahren ohne Fahrerlaubnis. In diesem Falle wird die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ausgesetzt, da eine gerichtliche Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis droht.

Prüfungsfristen und Erlöschen des Antrags

Die theoretische Prüfung muss innerhalb eines Jahres (gerechnet vom Tag der Auftragserteilung an eine bestimmte Prüfstelle) abgelegt werden. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung durchgeführt werden. Wenn diese Fristen abgelaufen und die jeweilige Prüfung nicht bestanden sind, dann ist der Prüfauftrag erloschen. Sie können dann einen Verlängerungsantrag stellen (Verlängerung um drei Monate, kostet ca. 100 €), oder, falls dies nicht mehr möglich ist, einen Neuantrag. Bei einem Neuantrag ist die bestandene theoretische Prüfung nicht mehr gültig und muss neu abgelegt werden. 


 Weitere Informationen (aus der Antragsbestätigung der Behörde):

  • Wir weisen darauf hin, dass in Einzelfällen weitere Nachweise erforderlich werden können, da die Verwaltungsbehörde zu ermitteln hat, ob Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen (z.B. Bedenken wegen schwerer oder wiederholter Vergehen gegen Strafgesetze, Neigung zum Trunk, zur Rauschgiftsucht oder zu Ausschreitungen, insbesondere Rohheitsvergehen, ferner Bedenken wegen körperlicher oder geistiger Eignung).

  • Wird während eines Antragsverfahrens bekannt, dass Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis anhängig sind, wird die weitere Bearbeitung des Antrags bis zum Abschlus des Strafverfahrens ausgesetzt, weil mit einer gerichtlichen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechnet werden muss. Auch andere, für die Eignungsbeurteilung bedeutsame anhängige Strafverfahren können zur Aussetzung der Antragsbearbeitung führen.

  • Sofern eine Prüfung abzulegen ist, muss die theoretische Prüfung innerhalb eines Jahres - gerechnet vom Tage der Auftragserteilung an die technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr - und die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung durchgeführt werden. Mit Ablauf der Frist erlischt der Prüfauftrag. Die Verwaltungsgebühr ist dann durch die geleistete Verwaltungsarbeit verbraucht.

  • Ein späterer Wechsel zu einer anderen Prüfstelle ist nicht mehr möglich.



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