Bearbeitungszeiten für Führerscheinanträge

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Führerscheinanträge: Bearbeitungszeiten für Anträge bei der Führerscheinbehörde

Folgende  Nachricht erhielten wir vom Fahrlehrerverband Berlin. Dabei geht es um unterschiedliche Bearbeitungszeiten bei der Führerscheinbehörde. Für Sie am wichtigsten ist die 1. Zeile (Ersterteilung). Danach dauert die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags ca. 8 Wochen. Allerdings heißt es auf der Homepage des Fahrlehrerverbandes Berlin, ab September 2009 würden sich diese 8 Wochen auf 6 Wochen verkürzen. Die Bürgerämter sind laut Schreiben verpflichtet, den Antragstellern gegenüber die in der Tabelle angegebenen Bearbeitungszeiten zu nennen. 

Für Fahrschüler sind diese Zeiten sehr wichtig, da die beiden Prüfungen (Theorie- und praktische Prüfung) erst abgelegt werden können, wenn ihr Antrag bearbeitet ist und sie Nachricht vom Labo (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) bekommen haben.  Liebe Fahrschüler/innen, versäumen Sie also keinesfalls die mühsame Behördentour. Gehen Sie rechtzeitig zum Bürgeramt und stellen Sie dort Ihren Führerscheinantrag.  Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen: Pass oder Ausweis, Lichtbild (biometrisch), Bescheinigung Sehtest (Optiker oder Augenarzt), Bescheinigung über Maßnahmen am Unfallort, vorhandener Führerschein (bei Erweiterung), alter Führerschein (bei Umschreibung). 

Weil das Labo nach wie vor sehr überlastet ist, wird dort auf die Angabe eines Fahrschulwechsels verzichtet, wenn der/die Betreffende schon zur Prüfung zugelassen ist. 

 



Antragsart

(Langform)

Bearbeitungs-

zeit in Wochen

1

Ersterteilung

8

2

Erweiterung

8

3

Neuerteilung

12

4

Ersatz-Verlust

6

5

Ersatz-Direktversand

3

6

Umtausch

8

7

Umstellung

15

8

Umstellung- Direktversand

15

9

Umschreibung ausländische FE (§ 30 - EU-Land)

15

10

Umschreibung ausländische FE (Anlage 11)

15

11

Umschreibung ausländische FE mit Prüfungen

15

12

Umschreibung Dienst- FÜ

15

13

Verlängerung FE

2

14

Erteilung nach Frist

2

15

Internationaler FÜ

sofort

16

begleitetes Fahren ab 17 Jahre

8

17

Anzahl der Begleiter für begl. Fahren 17

/

18

Ersterteilung/Erteilung nach Frist FzF

8

19

Neuerteilung FzF

8

20

Verlängerung FzF

8

 


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