Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone


Chaos, überforderte Ämter

Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone

Ab 01.02.2010 darf in Berlin endgültig nicht mehr mit gelber Plakette in die Umweltzone eingefahren. Die Übergangsfrist, bei der die kontrollierenden Polizeibeamten von einer Anzeige absehen konnten, endet mit dem Januar 2010. Außer, der betreffende Fahrer hat eine Ausnahmegenehmigung des Bezirksamtes dabei. Doch mit deren Ausstellung sind die Behörden im Augenblick noch überfordert.

Die Einrichtung der Umweltzone soll die Feinstaubbelastung in diesen Zonen senken. Daher wurde schrittweise das Einfahren in die Umweltzone verschärft, so dass am Schluss nur noch Kfz mit grüner Plakette (Feinstaubplakette) einfahren dürfen. Kfz mit roter oder auch gelber Plakette bleiben außen vor. Nun gibt es leider Chaos um die gelbe Plakette.

Besitzer von Diesel-Kfz, die noch mit gelber Plakette fahren und die daher ab 01.01.2010 nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen, können die grüne Plakette erhalten, wenn Sie eine Rußpartikelfilter nachrüsten. Leider liefert die Industrie die nötigen Nachrüstfilter nur schleppend, so dass die Werkstätten nicht rechtzeitig einbauen konnten. Andererseits haben viele Fahrer von Wagen mit gelber Plakette gehofft, dass der ADAC mit seiner Klage gegen die Umweltzone Erfolg haben würde, und daher die Umrüstung bzw. den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei verspäteter Umrüstung versäumt. 

Die Klage des ADAC ging verloren. Nun häufen sich die Werkstattaufträge auf Umrüstung und Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, da die Werkstätten infolge der Lieferfristen mit der Umrüstung nicht nachkommen. Dazu kommt, dass die Behörden nur wenig Mitarbeiter für die Bearbeitung der Anträge abstellen konnten. 

Die Behörden empfehlen jetzt folgendes Vorgehen:

  • Antragsformular online herunterladen und ausfüllen
  • Kopien von Kfz-Zulassung, Antragsformular und Werkstattauftrag zur Behörde faxen

Damit dürfte sich die Bearbeitungszeit für die Ausnahmegenehmigung auf eine Woche verkürzen. Der Antrag kostet 25 €.

Weitere Ausnahmegenehmigungen gibt es für Firmen wegen finanzieller Härten oder wegen der für Fuhrparks gültigen Quotenregelungen. 

Wer ab 01.02.2010 mit gelber Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fährt, bezahlt 40 € Bußgeld und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg!

Quelle

Tagesspiegel 30.01.2010


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