Streit um die MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung)
Samstag, den 30. Januar 2010 um 21:41 Uhr
Streit auf dem Verkehrsgerichtstag um die MPU
Keine Aufzeichnungspflicht beim sogenannten "Idiotentest"
Zum Abschluss des Verkehrsgerichtstages in Goslar (29.01.2010) konnte sich eine starke Minderheit der Anwesenden mit der Forderung nach einer Aufzeichnung der Gespräche mit dem Psychologen nicht durchsetzen, um so für mehr Transparenz und Akzeptanz bei der MPU zu sorgen. In der Diskussion wurden Ton- oder Videoaufzeichenungen gefordert. Eine Mehrheit lehnte diese Position ab.
Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar treffen sich Wissenschaftler und Fachleute, um über Reformen im Straßenverkehrsrecht zu diskutieren und Empfehlungen für den Gesetzgeber auszusprechen. Die MPU ist ein medizinischer und psychologischer Eignungstest, den die Behörde anordnen kann, wenn sie an der Eignung des betreffenden Kraftfahrers zweifelt, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Sie wird vor allem bei Alkohol-, Rauschgiftdelikten und vielfachen Rechtverstößen angeordnet. In Deutschland müssen sich jährlich etwa 100.000 Verkehrssünder der MPU unterziehen. Die weit überwiegende Mehrheit wird wegen mangelnder Eignung abgelehnt.
Wie die Presse meldete, hatten viele Fachleute und beispielsweise auch Rechtsanwälte betroffener MPU-Prüflinge eine Pflicht zur Aufzeichnung der Gespräche gefordert. Sie sollte die Transparenz und die Akzeptanz der MPU bei den Betroffenen fördern. Leider hätten sich in dem Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages, der sich mit diesem Thema befasste, mehr oder weniger spontan einige hundert Psychologen angemeldet, die für ein negatives Votum sorgten. Es bleibt also in diesem Punkt alles beim Alten - keine Aufzeichnungspflicht. Dafür empfahl der Arbeitskreis, die Betroffenen künftig in einer Schulung auf die MPU vorzubereiten.
Kommentar
Die MPU ist ein nützliches Instrument, um nachzuweisen, dass manche Menschen für den Straßenverkehr nicht geeignet sind. Es darf nicht sein, dass Alkoholiker sich ans Steuer setzen und die Straßen unsicher machen. Das Verfahren, das einen Verkehrssünder bei der MPU-Stelle erwartet, sollte allerdings transparent und nachprüfbar sein.
Ich bereite schon viele Jahre MPU-Kandidaten auf die MPU vor. Nach der MPU bekommt der Betroffene von der MPU-Stelle das schriftliche Ergebnis seiner Untersuchung zugeschickt. Darin wird letztlich die Fragestellung der Behörde ("bestehen Zweifel an der Eignung oder nicht?") beantwortet. Interessant in diesem Zusammenhang ist vor allem der immer sehr ausführliche psychologische Teil des Gutachtens. Der begutachtende Psychologe gibt die Äußerungen des Betroffenen beim Gespräch mit ihm in indirekter Rede oder auch direkt wieder und kommentiert sie posiitiv oder negativ.
Der Psychologe erstellt ein Protokoll des Gesprächsverlauf für seine eigenen Zwecke und interpretiert die Äußerungen des Prüflings. Es ist verständlich, dass im Protokoll nicht alles und jedes notiert wird, sondern nur die Gesprächsteile betont werden, die zur Erhellung der Fragestellung der Behörde beitragen (("ist der Betreffende geeignet oder nicht?").
"Ich lasse mir nicht in die Karten schauen"
Es ist also nicht so, dass keine Aufzeichnungen vorliegen, sondern sie liegen vor, in verdichteter Form, vom Psychologen angefertigt. Nur: Der Betroffene bekommt sie erst gar nicht zu sehen, bzw. erst hinterher, wenn das Urteil über ihn feststeht. Und da liegt der Hase im Pfeffer.
Für mich sind folgende Punkte in diesem Untersuchungs-Prozess wichtig:
- Das Gespräch wird vom MPU-Psychologen schriftlich, in verdichteter Form, in seinen eigenen Aufzeichnungen dokumentiert.
- Die Dokumentation des Gesprächs wird dem Betroffenen nicht vorgelegt.
- Anschließend interpretiert der Psychologe die Äußerungen des Betroffenen (geeignet - nicht geeignet).
- Nachdem das Urteil feststeht, erhält der Betroffene die Dokumentation der MPU in schriftlicher Form zugeschickt. Dann erfährt er auch, was er (angeblich) beim Gespräch mit dem Psychologen alles gesagt hat, das ihm nun eventuell zur Last gelegt worden ist (= "nicht geeignet").
Wenn ich jemanden für einen Artikel oder ein Interview befrage, wenn ein Journalist jemanden befragt, wenn die Polizei einen Zeugen oder Verdächtigen befragt - überall ist es mit Recht üblich, den Betroffenen vor der Weiterverwendung der Befragung ein schriftliches Protokoll seiner Äußerungen lesen zu lassen und seine Zustimmung zum Inhalt der Befragung oder des Gesprächs einzuholen. Alles andere wäre nicht nur nicht üblich, sondern letztlich wertlos. Denn der Betroffene könnte mit Recht sagen: "Das habe ich nie gesagt oder gemeint." Und wie oft höre ich, wenn wir hinterher das Gutachten der MPU gemeinsam durchgehen: "Das habe ich so nicht gesagt" - oder "das habe ich so nicht gemeint."
In der MPU-Situation wird jemand von einem zweifelnden und skeptischen Gegenüber befragt, in eigener Sache. Jedes Wort ist wichtig, es kann über das weitere Leben und über den Führerschein entscheiden. Letztlich geht es natürlich um die Einstellung, die jemand mitbringt: Wie sehe ich meine Vergangenheit, welche Lehren habe ich daraus gezogen, welche Vorkehrungen habe ich getroffen, damit mein Fehlverhalten nicht mehr passiert? Aber all diese guten oder sich entwickelnden Gedanken müssen sich in Worten äußern. Wie unbeholfen oder unfertig sie sein mögen,es sind erstmal Worte, die in der Aufzeichnung des Psychologen plötzlich großes Gewicht erhalten. Es wäre nur transparent, wenn der Betroffene vor der Verwertung des Gesprächs durch den Psychologen Einblick in die Aufzeichnungen des Psychologen erhalten würde: "Was habe ich gesagt, ist das wirklich so?" Aber genau das geschieht nicht, kein MPU-Psychologe lässt sich hier in die Karten schauen.
Warum wehren sich nun die MPU-Psychologen so tricky allein schon gegen den Vorschlag der Aufzeichnung der Gespräche als Sprach- oder Videodokument? Immerhin eine in Grenzen nachprüfbare Sache. Aber auch das ist schon zuviel, es geht wahrscheinlich um Interpretationsmacht und um Macht über den Ablauf des Geschehens. Und da bleiben die Betroffenen nun weiter völlig außen vor. Die Psychologen haben die Sache tricky verschleppt, aber das Misstrauen in der Öffentlichkeit gegen das Verfahren bleibt.
Frank Müller
Quellen
Rheinische Post, 30.01.2010
Focus Online, 29.01.2010
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