Gefahrbremsung
Schnelle, harte Schlagbremsung, gleichzeitiges Treten der Kupplung, Einhalten der Fahrlinie
Grundfahraufgabe für die Klasse B: Gefahrbremsung
Nicht nur für Motorradschüler, auch für Klasse-B-Schüler/innen ist in der Ausbildung eine Gefahrbremsung Pflicht. Diese kann in der Fahrprüfung gefordert werden. Dadurch wird die Sicherheit bei der Pkw-Ausbildung wesentlich verbessert. Wer so bremsen kann, wird hoffentlich auch später bei einer Gefahr kräftig auf die Bremse schlagen.
Prüfungsfahrt: Der Fahrschüler atmet auf: 200 m vor der Prüfstelle. Bis jetzt ging alles gut, der Führerschein ist in greifbare Nähe gerückt. Da schiebt sich plötzlich, unmittelbar vor dem Fahrschulauto, ein kleiner LKW aus der Lücke. Der Fahrer hat es offensichtlich versäumt, nach hinten zu schauen. Ja, er blinkt nicht einmal. In dieser Situation würde nur noch eine schnelle, beherzte Vollbremsung helfen, ein kräftiger Tritt auf das Bremspedal. Doch der Fahrschüler ist wie gelähmt, tut nichts, so dass sein Fahrlehrer schnell helfen und scharf bremsen muss.
Ergebnis: Kein Führerschein und in der Fahrpraxis, ohne Fahrlehrerhilfe, ein schlimmer Unfall. (Bei dem der LKW-Fahrer "schuld" gewesen wäre, doch diese Überlegung bringt einen in vielen Fällen nicht weiter.)
Die kleine (nicht erfundene) Geschichte zeigt, dass die entsprechende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. der Prüfungsrichtlinie Kfz schon längst überfällig war. Viele Fahrschulen, darunter auch die Fahrschule Schaffen Wir, haben die Gefahrbremsung, d.h. den sogenannten "Bremsschlag", schon längst ausgebildet. Das richtige Bremsen bei Gefahr, der harte schnelle Schlag auf das Bremspedal kann im Ernstfall lebenswichtig oder zumindest gesundheitserhaltend sein.
Voraussetzungen für die Gefahrbremsung:
Der Sitz sollte möglichst steil eingestellt sein. Geeignetes Schuhwerk. Schuhe sollten möglichst nicht nass sein. Keine Blätter an den Sohlen oder auf dem Bremspedal
auf der Hutablage dürfen keine losen Gegenstände liegen (Verletzungsgefahr!)
geeignete, einigermaßen ruhige Strecke. Die Strecke wird zu Beginn der Prüfungsfahrt zwischen Fahrlehrer und Prüfer geklärt.
Ablauf der Gefahrbremsung:
das Fahrzeug hält an
beobachten, ob hinten alles frei ist
anfahren, beschleunigen bis 40 km/h, weiterfahren im 3. Gang
Fahrschüler bzw. Fahrschülerin fährt gerade, hält das Lenkrad in der Grundstellung fest
der Fahrlehrer gibt, nach erneuter Beobachtung, die Anweisung zur Gefahrbremsung, z.B. durch ein lautes "jetzt!"
Schlagbremsung:
1. Schlag aufs Bremspedal. Der Fuß sollte das Bremspedal etwa mit dem Zehenballen treffen (stärkste Kraftübertragung möglich). Gefährlich, weil evt. danebengehend, wäre es, die Zehenspitzen einzusetzen
2. gleichzeitig die Kupplung ganz durch treten (damit der Motor nicht weiter schiebt oder gar abwürgt)
3. die Hände packen fest am Lenkrad zu, und die Arme werden zum Abfangen des Oberkörpers angespannt
4. beim richtigen Tritt aufs Bremspedal sollte auch das Anti-Blockier-System (ABS) ansprechen. Dies macht sich bemerkbar durch Pulsieren im Bremspedal und ein ratterndes Geräusch
Zum abgebildeten ABS Kontrollsignal noch eine Bemerkung: Das Leuchtsymbol erlischt nach Einschalten der Zündung normalerweise. Wenn es während der Fahrt aufleuchtet, so ist die ABS-Anlage kaputt, das Auto sollte umgehend in die Werkstatt zur Reparatur. Jedoch ist ein normales Bremsen immer noch möglich, allerdings mit Blockier- und Schleudergefahr.
Fehler bei der Gefahrbremsung:
kein schlagartiges Bremsen, zu geringer Bremsdruck, Bremsweg zu lang
ABS spricht nicht an (dieser Punkt ist eng mit dem ersten Punkt - zu geringer Bremsdruck - verknüpft)
beim Bremsen nicht gerade gelenkt, Abweichung von der normalen Fahrlinie
Ausgangsgeschwindigkeit nicht 40 km/h, sondern zu wenig
Kupplung nicht gedrückt, Motor abgewürgt
Dazu eine Bemerkung: Der Kupplungsfuß darf nicht etwa "aus Vorsicht" sehr früh über dem Kupplungspedal schweben, sondern er sollte dort abgestellt sein, wo er normalerweise hingehört, nämlich auf dem linken Radkasten. Erst bei Betätigung des Bremspedals sollte auch zeitgleich die Kupplung mitgetreten werden.
Bremsweg bei der Gefahrbremsung aus 40 km/h Ausgangsgeschwindigkeit:
Nach der Fahrschulfaustformel (normale Bremsung) wäre der errechnete Bremsweg 40/ 10 x 40 / 10
= 4 x 4 = 16 m. Das ist selbstverständlich viel zu lang. Nach der Fahrschulformel (Gefahrbremsung) ist der Bremsweg realistischer.
Nach dieser Formel sollte das Ergebnis der normalen Bremsung durch 2 geteilt werden. Dann käme man auf einen Bremsweg von 16/ 2 = ca. 8 m - schon sehr viel besser! Bei einem Unfall würde z.B. ein amtlich vereidigter Gutachter in etwa von einem solchen Bremsweg ausgehen, den der Fahrer mindestens erreicht haben sollte.
Gutachter rechnen mit einer Bremsverzögerung von a = 7,5 m/ sec x sec. Die physikalische Bremswegformel lautet: Bremsweg s = v x v/ 2 a (v = Geschwindigkeit in m/ sec). Bei einer Geschwindigkeit von 40 km/ h ( = ca. 12 m/ sec) würde ein Gutachter folgenden Bremsweg errechnen:
s = 12 x 12/ 2 x 7,5 = 144/ 15 = 9,6 m.
Jedoch schaffen unsere modernen Pkws mit ABS und kräftiger Schlagbremsung noch einen viel besseren Bremsweg. In der Praxis, bei trockener, ebener Fahrbahn, dürfte der zwischen 6,5 und 7 m liegen. Die Übung wird jedoch selbstverständlich auch bei nasser Fahrbahn durchgeführt; dann vergrößern sich die Bremswege natürlich. Die Bremswege können sich auch vergrößern durch den Zustand der Reifen. Nagelneue Reifen sollten sowieso möglichst nicht durch eine Gefahrbremsung gefordert werden. Sie brauchen erst einige hundert Kilometer Einfahrzeit.
Für die Ausführung der Gefahrbremsung ist letztlich nicht der erreichte Bremsweg auf den Viertelmeter genau wichtig, sondern ob der Ablauf und die Ausführung stimmen: Schnelle, harte Schlagbremsung, gleichzeitiges Treten der Kupplung, Ansprechen des ABS, Einhalten der Fahrlinie.
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