Grundfahraufgaben Klasse B
Die Grundfahraufgaben für die Klasse B (Parken, Umkehren)
Hier informieren wir Sie, welche Grundfahraufgaben auf Sie in der Prüfung Klasse B zukommen. Das sind vor allem Rangieraufgaben bei geringer Geschwindigkeit, z.B. Parken längs oder quer, Umkehren. Eine ganz andere Art der Grundfahraufgaben ist die Gefahrbremsung, Bei der Gefahrbremsung müssen Sie aus Tempo 40 maximal verzögern bis zum Stillstand (Schlagbremsung und Kupplung, gerade Fahrlinie, Ansprechen von ABS). Alle Grundfahraufgaben, die die Prüfungsrichtlinie erwähnt, werden von uns anschließend ausführlich kommentiert und mit Bildern und Zeichnungen versehen. Bis auf die Grundfahraufgabe Gefahrbremsung: darüber lesen Sie alles auf der Seite Gefahrbremsung.
Prüfungsrichtlinie Kfz
Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
Stand: 01.02.2005 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19.11.2004, VkBl S. 613 Nr. 229)
Anlage 3 zur Prüfungsrichtlinie
Grundfahraufgaben für die Klasse B (Anlage 7 Nr. 2.1.4.2 FeV)
1. Allgemeine Hinweise
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Bei der Grundfahraufgabe 2.5 ist der Fahrlehrer vor Beginn der jeweiligen Prüfung darüber zu informieren, dass diese Grundfahraufgabe durchgeführt wird Sie soll möglichst in der ersten Hälfte der praktischen Prüfung stattfinden.
2. Grundfahraufgaben
Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
| Grundfahraufgaben der Klasse B | GA-Nr. |
|
|---|---|---|
| Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt | 2.1 | von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
| Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) | 2.2 | |
| Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) | 2.3 | von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen |
| Umkehren | 2.4 | |
| Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | 2.5 | |
| Summe der zu fahrenden GFA |
| 2 |
2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
Mehr als zwei Korrekturzüge. *1)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Fehlerbewertung
*1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.
2.2 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Fehlerhafte Endstellung (z. B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm
Mehr als zwei Korrekturzüge1)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z. B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.
Fehlerbewertung
2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Nicht ausreichender Seitenabstand
Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus
Mehr als zwei Korrekturzüge1)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Fehlerbewertung
2.4 Umkehren
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot
Inhalt der Grundfahraufgabe
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).
Fehlerbewertung
2.5 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse
Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken
Abwürgen des Motors
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand zu bringen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.
Fehlerbewertung
3. Bewertung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.
Kommentar zur Prüfungsrichtlinie und zu den einzelnen Grundfahraufgaben
Angst vor dem Parken?
Viele Fahrschüler fürchten sich vor den Grundfahraufgaben, vor allem vor dem Parken. Das ist für einen geübten Autofahrer unverständlich. Die Furcht der Fahrschüler geht dahin, nicht in die Lücke hinein zu kommen, oder es zwar zu versuchen, aber die Abstände falsch einzuschätzen und vorne oder hinten zu stoßen. Dann die Sache womöglich noch einmal zu versuchen, wieder zu scheitern. Oder unter Zeitdruck oder dem Druck Wartender zu stehen, wieder zu scheitern...
Der Ausweg ist natürlich nicht, das Parken zu vermeiden. Sondern ganz im Gegenteil, oft zu parken, am besten während jeder Fahrstunde zwei- bis dreimal. Um Ruhe in den Vorgang zu bringen, sollte eine ganz abgelegene Parksituation gewählt werden, die Lücke möglichst groß. Und hier kommt es bei den ersten Versuchen überhaupt nicht darauf an, schnell und exakt in der Lücke zu stehen. Wichtig ist vielmehr, das langsame Fahren zu praktizieren und bei jeder Etappe stehen zu bleiben, zu schauen, vielleicht sogar auszusteigen und sich klar zu machen, wie es beim Lenken in die Parklücke hinein weiter geht. Auf diese Art dauert eine Parkvorgang bis zu einer Viertelstunde, während er beim geübten Autofahrer in ein paar Sekunden abläuft. Aber erst durch die extreme Verlangsamung des Parkvorgangs kommt Übersicht und Vernunft in die Sache, die Angst schwindet allmählich. (Wird fortgesetzt)
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