Grundfahraufgaben Klasse B


Die Grundfahraufgaben für die Klasse B (Parken, Umkehren)

Hier informieren wir Sie, welche Grundfahraufgaben auf Sie in der Prüfung Klasse B zukommen. Das sind vor allem Rangieraufgaben bei geringer Geschwindigkeit, z.B. Parken längs oder quer, Umkehren. Eine ganz andere Art der Grundfahraufgaben ist die Gefahrbremsung, Bei der Gefahrbremsung müssen Sie aus Tempo 40 maximal verzögern bis zum Stillstand (Schlagbremsung und Kupplung, gerade Fahrlinie, Ansprechen von ABS). Alle Grundfahraufgaben, die die Prüfungsrichtlinie erwähnt, werden von uns anschließend ausführlich kommentiert und mit Bildern und Zeichnungen versehen. Bis auf die Grundfahraufgabe Gefahrbremsung: darüber lesen Sie alles auf der Seite Gefahrbremsung.

Prüfungsrichtlinie Kfz

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: 01.02.2005 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19.11.2004, VkBl S. 613 Nr. 229)

Anlage 3 zur Prüfungsrichtlinie

Grundfahraufgaben für die Klasse B (Anlage 7 Nr. 2.1.4.2 FeV)

1. Allgemeine Hinweise

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Bei der Grundfahraufgabe 2.5 ist der Fahrlehrer vor Beginn der jeweiligen Prüfung darüber zu informieren, dass diese Grundfahraufgabe durchgeführt wird Sie soll möglichst in der ersten Hälfte der praktischen Prüfung stattfinden.


2. Grundfahraufgaben

Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

Grundfahraufgaben der Klasse B

GA-Nr.

 

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

2.1

von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen

Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

2.2

Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

2.3

von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen

Umkehren

2.4

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

2.5

Summe der zu fahrenden GFA

 

2


2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
     
    Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung

  • Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten

  • Mehr als zwei Korrekturzüge. *1)

*1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.


2.2 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z. B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.
     
    Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung

  • Fehlerhafte Endstellung (z. B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)

  • Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm

  • Mehr als zwei Korrekturzüge1)


2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
     
    Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Nicht ausreichender Seitenabstand

  • Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus

  • Mehr als zwei Korrekturzüge1)


2.4 Umkehren

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).
     
    Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot


2.5 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand zu bringen.
    Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.

    Fehlerbewertung

  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit

  • Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse

  • Nichterreichen der notwendigen Verzögerung

  • Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken

  • Abwürgen des Motors


3. Bewertung der Grundfahraufgaben

Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.

Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

  • auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,

  • den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,

  • eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.


Kommentar zur Prüfungsrichtlinie und zu den einzelnen Grundfahraufgaben

Angst vor dem Parken?

Viele Fahrschüler fürchten sich vor den Grundfahraufgaben, vor allem vor dem Parken. Das ist für einen geübten Autofahrer unverständlich. Die Furcht der Fahrschüler geht dahin, nicht in die Lücke hinein zu kommen, oder es zwar zu versuchen, aber die Abstände falsch einzuschätzen und vorne oder hinten zu stoßen.  Dann die Sache womöglich noch einmal zu versuchen, wieder zu scheitern. Oder unter Zeitdruck oder dem Druck Wartender zu stehen, wieder zu scheitern...

Der Ausweg ist natürlich nicht, das Parken zu vermeiden. Sondern ganz im Gegenteil, oft zu parken, am besten während jeder Fahrstunde zwei- bis dreimal.  Um Ruhe in den Vorgang zu bringen, sollte eine ganz abgelegene Parksituation gewählt werden, die Lücke möglichst groß. Und hier kommt es bei den ersten Versuchen überhaupt nicht darauf an, schnell und exakt in der Lücke zu stehen. Wichtig ist vielmehr, das langsame Fahren zu praktizieren und bei jeder Etappe stehen zu bleiben, zu schauen, vielleicht sogar auszusteigen und sich klar zu machen, wie es beim Lenken in die Parklücke hinein weiter geht. Auf diese Art dauert eine Parkvorgang bis zu einer Viertelstunde, während er beim geübten Autofahrer in ein paar Sekunden abläuft. Aber erst durch die extreme Verlangsamung des Parkvorgangs kommt Übersicht und Vernunft in die Sache, die Angst schwindet allmählich. (Wird fortgesetzt)


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