MPU-Gutachten
Medizinisch-psychologisches Gutachten: Kurzer Überblick
In den nachfolgenden Ausführungen geht es um den Ablauf und die einzeln Teile der MPU. Diese zu kennen schützt schon vor unangenehmen Überraschungen. Zum Schluss übe ich Kritik an der MPU - nicht grundsätzlich, sondern weil im atmosphärischen Klima vieles nicht stimmt.
Eignungszweifel der Behörde
Der Gutachter hat vor allem die Frage der Behörde zu beantworten: "Ist zu erwarten, dass Herr X (bzw. Frau Y) zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?" Dieser Fragestellung geht das Gutachten in all seinen Teilen nach und muss sie abschließend, im Gutachtenurteil, klar für die Behörde beantworten: "Ja, es ist zu erwarten" (= der Betreffende ist nicht geeignet), oder "Nein, es ist nicht zu erwarten" (= der Betreffende ist geeignet).
Im Gutachtenurteil kann dann z.B. stehen: "Aufgrund der festgestellten Eignungsmängel ist Herr X zur Zeit aus medizinischer [oder aus psychologischer] Sicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zu bezeichnen."
Da die Begutachtungsstelle an die Schweigepflicht gebunden und der Auftraggeber des Gutachtens der betroffene Kraftfahrer ist, wird sie in diesem Falle (Gutachtenergebnis: Kraftfahrer ungeeeignet) dem Kraftfahrer im Begleitbrief zum Gutachten die Folgen des Gutachtens für ihn kurz schildern: Er, der Kraftfahrer X, sei nicht
gezwungen, das für ihn negative Gutachen der Behörde vorzulegen. Dadurch müsse er allerdings damit rechnen, dass sein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis abschlägig beschieden werde. Dasselbe würde ihm wahrscheinlich aber auch passieren, wenn er das Gutachten vorlege...
In diesem Falle wäre dem Kraftfahrer zu raten, das Gutachten nicht vorzulegen und nach einer gewissen Wartefrist (ca. ein halbes Jahr) und guter Vorbereitung (!) einen neuen Antrag bei der Behörde zu stellen. Dann würde diese wieder eine MPU anordnen, die hoffentlich mit besserem Ergebnis enden würde.
Dabei ist allerdings zu bedenken: Wird durch langes Warten ein Zeitraum von zwei Jahren erreicht, so geht die Behörde - im Falle eines positiven Gutachten -, davon aus, dass der Betreffende nicht mehr fahren kann, bzw. seine Fahrfähigkeit durch eine erneute Prüfung unter Beweis stellen muss.
Ist das Gutachten positiv ("nein, es ist nicht zu erwarten...") sollte der Betreffende sich freuen und es der Behörde schicken. Diese kann das Gutachten frei würdigen. In der Regel wird sie sich aber an das Fazit des Gutachtens halten. Nach langer Fahrpause kann von der Behörde eventuell eine theoretische und praktische Prüfung gefordert werden. Im Regelfall wird sie aber den Führerschein neu erteilen.
Was zum Gutachten gehört
Das Gutachten beginnt mit der Aktenanalyse. Darin wird aufgrund der der Begutachtungsstelle bekannten Aktenunterlagen festgehalten, was dem Betroffenen von der Behörde bzw. gerichtlich vorgeworfen wird.
Einer der Hauptteile des Gutachtens ist die medizinische Untersuchung. Diese erfolgt nicht allgemein, sondern nur aus dem besonderen Anlass, solche Befunde zu ermitteln, die für Beurteilung der Fahreignung aus medizinischer Sicht wichtig sind. Die medizinische Untersuchung beginnt mit einer Erhebung zur Familien- und eigenen Vorgeschichte, z.B. Erkrankungen, Operationen und erhebliche Verletzungen.
Daran schließt sich an eine körperliche Untersuchung, der sog. verkehrsmedizinische Untersuchungsbefund. Hier geht es um den Allgemeinzustand, Herz- und Lungenbefund, Beweglichkeit, Sinnesorgane (Seh- und Hörfähigkeit). Bei Alkoholikern spielen die Leberwerte eine wichtige Rolle. Es ist in diesem Zusammenhang hilfreich, wenn der Betroffene durch Untersuchung und Feststellen von Laborwerten beim Hausarzt dem untersuchenden Arzt klärende und hoffentlich positive Unterlagen übermitteln kann. Andere Drogensüchtige müssen durch Blut- oder Urinwerte nachweisen, dass sie mindesten ein Jahr lang drogenfrei gelebt haben.
Anschließend muss der Arzt beurteilen, ob der Kraftfahrer aus medizinischer Sicht geeignet als Kraftfahrer ist.
An die medizinische Untersuchung schließt sich die psychologische Untersuchung an. Dieses findet statt in Form eines Untersuchungsgesprächs, aber auch in Form von Testverfahren.
Bei den Testverfahren können z.B. wie in der Fahrprüfung Fragebogen eingesetzt werden, um das Verkehrswissen zu überprüfen. Je nach der Art der Vergehen werden sich die Fragebogen auch inhaltlich auf diese beziehen.
Es werden auch Testverfahren eingesetzt, um die verkehrspsychologische Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Dabei geht es um Reaktionsschnelligkeit, Dauerbelastbarkeit und Stresstoleranz. Der Teilnehmer muss z.B. auf Lichtsignale oder Töne durch möglichst schnelle Betätigung bestimmter Tasten reagieren. Die Testresultate werden dann mit einer Stichprobe anderer Teilnehmer verglichen.
Das Untersuchungsgespräch beginnt mit einer Exploration, d.h. einer Befragung des Untersuchten durch den Psychologen. Dieser befragt den Untersuchten über seine berufliche und soziale Situation und vor allem zu den Vorkommnissen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.
Angenommen, es ist zu einem Unfall mit anschließender Unfallflucht gekommen, so könnte der Psychologe den untersuchten Kraftfahrer darauf ansprechen und ihn bitten, diesen Vorfall aus seiner Sicht zu schildern. Dann könnte dieser etwa antworten, er sei mit seinem Pkw auf einer regennassen Pflasterstrecke ins Schleudern geraten und in einen anderen Pkw gekracht. Freunde im Auto hätten ihn überredet, wegzufahren, es würde ja doch keiner merken. Jetzt wisse er, dass er falsch gehandelt habe. Er würde dies in Zukunft nicht mehr tun, sondern nach einem Unfall die Polizei verständigen.
Auf Nachfragen des Psychologen nach dem Umgang mit seinen Freunden könnte der Untersuchte z.B. noch ausführen: Er habe sich inzwischen noch einige Male mit seinen Freunden auseinandergesetzt und sich jetzt von ihnen getrennt. Sie hätten ihm bei dem Unfall einen sehr schlechten Rat gegeben und seien hinterher, als er bestraft wurde, völlig gleichgültig gewesen. Mit solchen "Freunden" wolle er nichts mehr zu tun haben.
Nach der medizinischen Untersuchung, der Exploration und den Tests ist die Sache für den Untersuchten vorläufig beendet, er kann nach Hause gehen.
Der Exploration und den Test schließt sich an die psychologische Befundwürdigung. Dabei muss der Psychologe aus der Vorgeschichte und aus der Art der Schilderung durch den Untersuchten beurteilen, ob dieser künftig in der Lage sein wird, sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Auch die Tests spielen dabei eine gewisse Rolle. So müsste ein schlechter Reaktionstest durch eine besonders rücksichtsvolle und gewissenhafte Einstellung kompensiert werden.
Den Schluss des Gutachtens bildet die zusammenfassende Bewertung. Dabei werden alle Gutachtensteile nochmal einer Würdigung unterzogen und die Fragestellung der Behörde, ob sich die Zweifel an der Eignung als Kraftfahrer gemäß der Aktenlage ausräumen lassen, beantwortet. Hier kann dann z.B. stehen: "Es ist daher zu erwarten, dass Herr X. auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird."
Bei einer positiven Entscheidung wird dann abschließend stehen: "Es ist nicht zu erwarten, dass Herr X. zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird."
Es kann auch eine sozusagen "unentschiedene" Bewertung geben. Z.B. könnte der Kandidat im Reaktionstest versagt haben, beim Gespräch jedoch nicht. Dann kann die MPU-Stelle weitere Schritte zur Kompensation vorschlagen. Ein solcher Schritt könnte eine psyschologische Beobachtungsfahrt sein. Oder der Kandidat könnte beim Gespräch nicht immer zufriedenstellend geantwortet haben. Dann würde der Psychologe bzw. die MPU-Stelle weitere Maßnahmen, z.B. bestimmte Kurse, vorschlagen.
Das Gutachten muss schließlich die Unterschriften des untersuchenden Arztes und des Psychologen tragen.
Frostiges MPU-Klima
Was in den amtlichen Verlautbarungen und Gesetzestexten nicht steht: Die MPU hat einen schlechten Ruf. Die Psychologen kümmerten sich gar nicht so genau um Einzelschicksale, sondern machten es sich mit Textbausteinen leicht. Das Klima bei der Befragung sei frostig. Den Betroffenen würden Fallen gestellt. Nur Eingeweihte könnten sich nach langer Vorbereitung sicher sein, nicht auf die Fallen herinzufallen. Menschen mit schlechter Ausdrucksfähigkeit seien beim Gesrpäch mit dem Psychologen sowieso verloren. Dazu kommt, dass mehr als die Hälfte der Kandidaten bei der MPU durchfallen.
Fraglich ist nun, warum so viele durchfallen. Zweifellos muss die Allgemeinheit vor unverbesserlichen Verkehrstraftätern geschützt werden. Ich selbst spüre bei den Vorbereitungskursen immer, wieviel Kraft es kostet, einem Menschen klar zu machen, was er angerichtet hat. Und dass hier nur eine gründliche Bestandsaufnahme weiterhelfen kann.
Psychologen bei der MPU sollten eigentlich grundsätzliche Regeln des Benimms beherrschen. Wenn jemand bei guter Vorbereitung durchfällt, weil der Psychologe sich nicht benehmen kann, dann gibt das schon zu denken. Beispiel: Einer meiner Kandidaten betritt nach Anklopfen das Zimmer des Psychologen, grüßt ihn; kein Gegengruß. Darauf kommt bei dem Kandidaten die Meinung auf: Der kann mich sowieso nicht leiden. Er strengt sich nicht mehr an, glaubt nur noch, in Fallen zu geraten und verweigert im Grunde das Gespräch. Ergebnis: Keine Eignung! Natürlich war die Reaktion des Kandidaten überzogen, genauso, wie Prüflinge oft überzogen auf eigentlich unauffälliges Verhalten von Prüfern reagieren. Dennoch gab es keinen Grund, den Mann nicht zu grüßen.
Weil ich solche Beispiele nun schon einige Male gehört habe, musste ich notgedrungen in meine Kurse zur Vorbereitung auf die MPU den Punkt einbauen: "Wie verhalte ich mich, wenn sich der Psychologe unfreundlich benimmt?"
Weiteres Beispiel: Die Psychologen erstellen nach dem Gespräch in freier Würdigung des Gesagten ein Gesprächsprotokoll. In diesem Protokoll werden selbstverständlich auch Verlautbarungen des Kandidaten wiedergegeben. Auch solche, die zum Nachteil des Kandidaten gereichen. Nun wäre es nur fair, dem Kandidaten das Protokoll, das so wichtig für die Beurteilung seiner Eignung ist, zur Unterschrift vorzulegen. Aber die meisten MPU-Stellen holen gar keine Unterschrift ein, sondern nur wenige! Das ist in der Tat erstaunlich und befremdend. Ich erlebe z.B. hinterher, wenn ein negatives Gutachten vorliegt, dass meine Kandidaten fassungslos sind vor Entsetzen: "Das habe ich nie gesagt!" Ist das nun so oder nicht? Mit einer Unterschrift wäre das sehr viel klarer.
Die Angst der Kandidaten vor der MPU machen sich viele freie Stellen und Institute zur Vorbereitung auf die MPU zunutze, die in marktschreierischer Form "Garantien" auf 100% Bestehen anpreisen.
Mit dem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2004 witterten viele der MPU-Kandidaten die neue Freiheit der EU und versuchten sich vor der MPU durch einen polnischen oder tschechischen Führerschein zu drücken. Zwar ist nun auch durch weitere Urteile und durch das Abkommen der europäischen Verkerhrsminister festgelegt, dass gerichtliche Sperrfristen und die Auflage der MPU nicht umgangen werden können. Die MPU-Stellen werden sich dennoch Mühe geben müssen: Unfreundliche Psychologen und Protokolle ohne Unterschrift des Kandidaten sollte es nicht mehr geben!
Frank Müller
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